Baumfällung

Baumfällung, Baumpflege, Baumschutz

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Baumfällung, Baumentsorgung

Für den Erhalt und den Schutz der Artenvielfalt sind Bäume und Gehölze geschützt. 


Sie bieten vielen Tieren Brut- und Nistplätze. 


Egal ob wir von einer Baumfällung, der Baumpflege oder dem Baumschutz sprechen, sind strenge Rahmenbedingungen im Raum Rodgau zu beachten.


Wenn Sie geschützte Bäume oder Gehölze beseitigen, stark zurückschneiden oder dessen Standort verändern wollen, kann hierfür eine Genehmigung erforderlich sein.


Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind die Fällung und/oder radikale Rückschnitte in der sogenannten Brutzeit vom 1. März bis zum 30. September verboten. 


Davon ausgenommen sind gärtnerisch genutzte Flächen. 

Doch für diese gelten die Regelungen des Artenschutzes und die Eingriffsregelung, die völlig unabhängig davon, ob Brutzeit ist oder nicht.


Ob es sich um einen geschützten Baum oder ein geschütztes Gehölz handelt, richtet sich nach den örtlichen Baumschutzsatzungen, dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Naturschutzgesetz Land Hessen.


Bei Verstößen gegen Gehölzschnittverbote können Bußgelder verhängt werden. 


Sollten Sie nicht sicher sein, ob Sie einen Baum oder ein Gehölz ohne behördliche Erlaubnis fällen, stark zurückschneiden oder dessen Standort verändern dürfen, empfiehlt es sich, dass Sie sich bei der unten benannten zuständigen Stelle beraten lassen


Als ungefähre Faustregel gilt laut Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL) der Schutz tendenziell für Laub- und Nadelbäume mit einem Stammumfang von etwa 60 bis 80 Zentimetern. Obstbäume seien ausgenommen. 


In Frankfurt ist beispielsweise geregelt: "Die Baumschutzsatzung gilt für Laubbäume, Ginkgobäume und Walnussbäume mit einem Stammumfang von mehr als 60 Zentimeter und für Nadelbäume mit einem Stammumfang von mehr als 90 Zentimeter. Der Umfang wird in einem Meter Höhe gemessen. Es ist verboten, diese Bäume ohne Genehmigung zu fällen oder zu zerstören." 


Die ungenehmigte Beseitigung geschützter Bäume kann übrigens und überall mit einer Geldbuße bis zu 100.000 Euro geahndet werden.


Manchmal kann es auch erforderlich sein, dass die Nachbarn vor der Fällung eines Gartenbaumes ihr Einverständnis geben müssen. Bei sogenannten Grenzbäumen ist das beispielsweise so. Steht ein Gehölz unmittelbar auf der Grundstücksgrenze, gehört es mehreren Eigentümern.



Haben Sie Fragen oder brauchen Sie Unterstützung, sprechen Sie mit uns. Wir sind der kompetente Partner für alle Fragen rund um das Thema Baumfällung, Baumpflege und Baumschutz und geben Ihnen die Unterstützung, die Sie für alle  Genehmigungsfragen brauchen.

Wir freuen uns auf Sie, Ihre Garten & Landschaftspflege Kratz.
 Hier sind wir zu Haus, hier sind wir gut !
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